Gesundheitspädagoge / Gesundheitsberater

Die Qualitätsrichtlinien der DGGP für Gesundheitspädagogen / Gesundheitsberater:

  1. Das Berufsfeld eines Gesundheitspädagogen/Gesundheitsberaters

    Fachleute für Gesundheitspädagogik informieren, beraten, schulen und trainieren ihre Klienten in allen Fragen der Gesundheitsförderung und Krankheitsvorbeugung. Sie erarbeiten Konzepte und Problemlösungstrategien für gesunde und bedarfsgerechte Ernährung, Psychohygiene und zielgruppenorientierte Bewegungsangebote und führen entsprechende Maßnahmen mit ihren Klienten durch. Sie beraten im Rahmen ihrer Zuständigkeit hinsichtlich psychosomatischer Störungen chronischer Krankheiten, über alternative Therapien und Entspannungstechniken und über Informationsquellen, die bei der Suche nach Facharztpraxen, Kurkliniken, Pflegediensten oder Physiotherapieangeboten helfen. Zu ihren Arbeitsgrundlagen gehören u.a. Veröffentlichungen aus Gesundheitsforschung und Statistik.

    Gesundheitsberater/innen sind in der Gesundheitsförderung und Gesundheitsvorsorge tätig. Sie planen, koordinieren und verwirklichen Maßnahmen der Gesundheitsförderung, beispielsweise mit Kursprogrammen, Beratungsangeboten oder Vorträgen. Häufig sind sie auf Ernährungsberatung spezialisiert. Daneben werden jedoch auch andere präventive gesundheitsfördernde Maßnahmen angeboten, zum Beispiel Entspannungstraining, Rückenschule am Arbeitsplatz, Wirbelsäulengymnastik oder Suchtprävention. Gesundheitsberater/innen sind auch in der Öffentlichkeitsarbeit tätig und in der Aus- und Fortbildung von Multiplikatoren und Multiplikatorinnen. Sie erstellen Tätigkeitsberichte sowie Statistiken, arbeiten auch mit an der Pflege von Datenbanken und erledigen Verwaltungsarbeiten.

    Quelle: Agentur für Arbeit 2006
  2. Erfordernisse an die Berufsausbildung

    Die Ausbildung sollte mindestens 1100 Unterrichtsstunden umfassen - und zwar mit folgenden Hauptbereichen:

    • Entspannungsverfahren und deren Vermittlung
    • Ernährungslehre und deren Vermittlung
    • Ausreichende Kenntnisse der menschlichen Anatomie und Physiologie mit dem Ziel der Weitervermittlung
    • Techniken der Beratung und der Seminaraufbereitung in unterschiedlichen Arbeitsfeldern

    Darüber hinaus sollten

    • Kenntnisse über die speziellen Bedingungen des deutschen Gesundheitswesens einschl. der Gesetze und
    • Kenntnisse über die Salutogenese (Gesundheitsförderung) durch Berücksichtigung ordnender Faktoren

    erworben werden.

    Die Gesamtausbildung sollte in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten mit einem Abschlusszertifikat beendet werden können.

  3. Anteile der Ausbildung

    Entspannungsverfahren Mindestens 400 Unterrichtsstunden theoretischer und praktischer Unterricht und eigenes Üben
    Ernährungsberatung Mindestens 350 Unterrichtsstunden theoretischer und praktischer Unterricht
    Anatomie/Physiologie Mindestes 150 Unterrichtsstunden
    Zusätzliche Beratungs- und Seminarinhalte/ Berufskunde Mindestens 200 Unterrichtsstunden
    GESAMT Mindestens 1100 Unterrichtsstunden
    Literatur Umgang mit Kalorien- und Nährwerttabelle Umgang mit Klinischem Wörterbuch "Pschyrembel" Standardwerk über Naturheilverfahren (Heilpflanzenkunde, Homöopathie)
    Ausbildung der Ausbilder Entspannungsverfahren: Diplom-Psychologen, Psychotherapeuten, Ärzte oder Pädagogen Ernährungsberatung: Diplom-Ökotrophologe, Heilpraktiker, Arzt oder Diplom-Biologe Anatomie/Physiologie: Arzt oder Heilpraktiker Zusätzliche Beratungs- und Seminarinhalte: Arzt oder Heilpraktiker